LAG Köln, vom 01.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Sa 941/16
ArbG Köln, vom 20.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 1055/16
Zeit- und inhaltsdynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf Altersversorgungsregelungen des ArbeitgebersZulässige verschlechternde Eingriffe in Versorgungsregelungen durch TarifvertragRechtfertigungsmaßstab für abweichende Regelungen bezüglich künftiger Anpassungen der Betriebsrenten
BAG, Urteil vom 18.02.2020 - Aktenzeichen 3 AZR 258/18
DRsp Nr. 2020/6211
Zeit- und inhaltsdynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf Altersversorgungsregelungen des ArbeitgebersZulässige verschlechternde Eingriffe in Versorgungsregelungen durch TarifvertragRechtfertigungsmaßstab für abweichende Regelungen bezüglich künftiger Anpassungen der Betriebsrenten
Orientierungssätze:1. Arbeitsvertragliche Verweisungen auf die für die betriebliche Altersversorgung beim Arbeitgeber geltenden Bestimmungen sind im Regelfall zeit- und inhaltsdynamisch auszulegen und erfassen dann auch die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Rn. 26). Derartige Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weder unzulässig unklar noch intransparent (Rn. 29).2. Verschlechternde Änderungen von Versorgungsregelungen unterliegen einer materiell-rechtlichen Überprüfung. Diese ist jedoch bei tarifvertraglichen Änderungen aufgrund des Schutzes der Tarifautonomie durch Art. 9 Abs. 3GG eingeschränkt (Rn. 32).
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