I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) stellte für die Streitjahre (1993 bis 1997) die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zunächst erklärungsgemäß fest. Die Bescheide über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung standen sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung -- AO --).
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