BFH - Urteil vom 26.06.2014
III R 21/13
Normen:
AO § 169; AO § 171 Abs. 7; AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4; AO § 378 Abs. 1 EStG § 31 Satz 3; AO § 62 Abs. 1; AO § 66 Abs. 2; AO § 68 Abs. 1; AO § 70 Abs. 2; OWiG § 31 Abs. 3;
Vorinstanzen:
FG München, vom 16.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 1226/12

Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Kindergeld wegen Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen

BFH, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen III R 21/13

DRsp Nr. 2014/18375

Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Kindergeld wegen Wegfalls der Anspruchsvoraussetzungen

Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen und begeht er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit, so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt, gehemmt.

Normenkette:

AO § 169; AO § 171 Abs. 7; AO § 370 Abs. 1 und Abs. 4; AO § 378 Abs. 1 EStG § 31 Satz 3; AO § 62 Abs. 1; AO § 66 Abs. 2; AO § 68 Abs. 1; AO § 70 Abs. 2; OWiG § 31 Abs. 3;

Gründe

I.