Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Juni 2016
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Kläger zu tragen.
I.
Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) waren an einer in der Schweiz ansässigen Aktiengesellschaft (AG) beteiligt, die als Zwischengesellschaft i.S. des §
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