I.
Die Klägerin begehrt von den Beklagten als Gesamtschuldnern die Zahlung von € 157.957,51 nebst Zinsen aus zwei gesonderten - zwischen den Parteien im Einzelnen streitigen - Bürgschaftserklärungen.
Die Klägerin ist eine Versicherungsgesellschaft und vertreibt ihre Produkte sowohl über Handelsvertreter als auch mit Hilfe von Versicherungsmaklern im Sinne von §§ 93 ff. HGB. Die Hauptschuldnerin, die X GmbH, war aufgrund einer Courtagezusage vom 4. April 2018 (Anlage K 1) Versicherungsmaklerin gemäß den §§ 93 ff. HGB und vermittelte Versicherungsverträge an Kunden der Klägerin.
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