I. Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Abrechnungsbescheids.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die für das Streitjahr (1992) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kläger ist Landwirt und ermittelt seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG 1990) durch Vermögensvergleich. Zum Betriebsvermögen seines landwirtschaftlichen Betriebs, dessen Wirtschaftsjahr jeweils am 1. Juli eines Kalenderjahres beginnt und am 30. Juni des Folgejahres endet, gehört eine Beteiligung an einer GmbH.
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