BFH - Urteil vom 04.08.2011
III R 71/10
Normen:
EStG § 66 Abs. 2; EStG § 67;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 29.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 12 K 528/09

Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides

BFH, Urteil vom 04.08.2011 - Aktenzeichen III R 71/10

DRsp Nr. 2012/112

Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem Rechtsbehelfsverfahren bestandskräftig gewordenen Ablehnungsbescheides

Die Bindungswirkung eines bestandskräftigen, die Gewährung von Kindergeld ablehnenden Bescheides verlängert sich bis zum Ende des Monats der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung, wenn (auch) der Einspruch keine Einschränkung des zeitlichen Regelungsbereiches enthält und durch die Familienkasse als unbegründet zurückgewiesen wird.

Normenkette:

EStG § 66 Abs. 2; EStG § 67;

Gründe

I.