FG Münster vom 24.06.1997
8 K 881/97 L

Zeitlicher Zusammenhang bei steuerfreier Jubiläumszuwendung

FG Münster, vom 24.06.1997 - Aktenzeichen 8 K 881/97 L

DRsp Nr. 2001/3079

Zeitlicher Zusammenhang bei steuerfreier Jubiläumszuwendung

1. Bei der nachträglichen Zuwendung anläßlich eines Geschäftsjubiläums ist für die Überprüfung des engen zeitlichen Zusammenhangs auf die Zusage durch den Arbeitgeber abzustellen. Zwischen der Zusage und der Auszahlung darf allerdings kein unangemessen langer Zeitraum liegen. 2. Erfolgt die Zusage drei Monate und zehn Tage nach dem Geschäftsjubiläum, kann der enge zeitliche Zusammenhang gerade noch gewahrt sein.

Gründe

Streitig ist zwischen den Parteien der Nachforderungsbescheid zur Lohnsteuer (LSt) 1993.

Die Klägerin ist ein städtisches Versorgungsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH. Sie wurde 1967 durch Einbringung eines Eigenbetriebs der Stadt ... begründet. Die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 4.12.1967 und die Eintragung in das Handelsregister am 5.12.1967. Im Einbringungsvertrag wurde der 1.1.1967 als Übertragungsstichtag festgelegt. Diese rückwirkende Einbringung wurde auch steuerrechtlich von der Finanzverwaltung anerkannt.