FG München - Urteil vom 13.02.2008
9 K 4800/06
Normen:
EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 7g Abs. 3 ; EStG § 7g Abs. 6 ; EStG § 11 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1015

Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung; Zeitpunkt des Abzugs von Reisekosten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

FG München, Urteil vom 13.02.2008 - Aktenzeichen 9 K 4800/06

DRsp Nr. 2008/5926

Zeitnahe Konkretisierung der Investitionsentscheidung für Ansparabschreibung; Zeitpunkt des Abzugs von Reisekosten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG

1. Voraussetzung für die Bildung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG ist die zeitnahe Konkretisierung der geplanten Investition. Hierfür müssen innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemacht werden. 2. Bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG sind Reisekosten im Jahr ihrer Entstehung als Betriebsausgaben abzugsfähig.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 ; EStG § 7g Abs. 3 ; EStG § 7g Abs. 6 ; EStG § 11 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Gewährung einer Ansparabschreibung nach § 7 g Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) sowie die Berücksichtigung von Reisekosten als Betriebsausgaben.