Die Beschwerde der Beteiligten zu 1.) vom 16.04.2015 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Essen vom 30.03.2015, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 17.04.2015, wird auf Kosten der Beteiligten zu 1.) zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Der Beteiligte zu 2.) hat mit notarieller Urkunde - UR-Nr. 60/2015 - vom 20.02.2015 die Beendigung der Liquidation und das Erlöschen der Firma zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet.
Das Amtsgericht hat mit Verfügung vom 26.02.2015 die zuständige Finanzbehörde um Stellungnahme gebeten, ob die Gesellschaft gelöscht werden kann. Die Finanzbehörde hat daraufhin mit Schreiben vom 10.03.2015 darum gebeten, die Löschung nicht vorzunehmen, da noch Verwaltungsakte zuzustellen seien.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|