FG München - Beschluss vom 07.11.2000
7 V 3764/00
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; FGO § 69 ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 276

Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen; Aussetzung der Vollziehung

FG München, Beschluss vom 07.11.2000 - Aktenzeichen 7 V 3764/00

DRsp Nr. 2001/10712

Zeitpunkt der Realisierung des Gewinns aus Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen; Aussetzung der Vollziehung

Verfahren der Aussetzung der Vollziehung: Provisionen für die Vermittlung von Kaufverträgen über Warenlieferungen (hier: Möbel), die im erst im Zeitpunkt der Bezahlung der Ware entstehen, sind bereits bei der Lieferung der Waren zu aktivieren. Die Forderungen sind jedoch nur in der Höhe zu aktivieren, die sich auf der Grundlage der bei den Lieferanten zu aktivierenden Forderungen errechnet (Ausführungen zur Berücksichtigung eines Ausfallrisikos).

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 ; EStG § 5 Abs. 1 ; FGO § 69 ; HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe:

I.

Streitig ist, ob die Forderungen der Antragstellerin auf die sog. Verbandsabgabe gemäß Ziffer A der mit den Möbelherstellern geschlossenen Lieferantenverträge im Zeitpunkt der Lieferung der Ware an die Abnehmer (Anschlusshäuser der Antragstellerin) oder aber erst nach Regulierung durch die damit beauftragte Regulierungsstelle der Antragstellerin, der ... GmbH, zu aktivieren sind.

Wegen des Sachverhalts sowie der gestellten Anträge wird auf die von den Beteiligten eingereichten Schriftsätze und die Akten Bezug genommen.

II.

Der Antrag ist nicht begründet.