BFH - Urteil vom 03.03.2011
IV R 10/08
Normen:
EStG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Thüringen, vom 02.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen IV 203/03

Zeitpunkt der Überschreitung der Grenze der privaten Vermögensverwaltung bei Erwerb oder Bebauung eines Grundstücks; Begriff des Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG

BFH, Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen IV R 10/08

DRsp Nr. 2011/14602

Zeitpunkt der Überschreitung der Grenze der privaten Vermögensverwaltung bei Erwerb oder Bebauung eines Grundstücks; Begriff des Gewerbebetriebs i.S.d. § 15 Abs. 2 EStG

1. NV: Wird die Drei-Objekt-Grenze nicht überschritten, hat der Steuerpflichtige den Bereich der privaten Vermögensverwaltung nicht bereits deswegen verlassen, weil er beim Erwerb oder der Bebauung des Grundstücks eine bedingte Veräußerungsabsicht gehabt hat. 2. NV: Die Grenze der privaten Vermögensverwaltung wird auch nicht allein deshalb überschritten, weil sich der Steuerpflichtige gegenüber dem Erwerber zusätzlich zur Fertigstellung des Gebäudes verpflichtet.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GbR, erwarb am 3. Februar 1992 von der Treuhandanstalt ein unbebautes Grundstück für etwa 2 Mio. DM.

Mit Vertrag vom 20. Juni 1994 beauftragte die Klägerin einen Generalunternehmer mit der Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück. Baubeginn war der 1. Juli 1994. Bereits im Februar 1994 waren Mietverträge über einen Großteil der Büroräume geschlossen.