FG Köln - Urteil vom 26.11.2014
7 K 1444/13
Normen:
EStG § 17;

Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG

FG Köln, Urteil vom 26.11.2014 - Aktenzeichen 7 K 1444/13

DRsp Nr. 2015/5809

Zeitpunkt der Verlustrealisierung nach § 17 EStG

Der zeitliche Zuordnung der Gewinn- bzw. Verlustrealisation für einen Gewinn bzw. Verlust i.S. des § 17 EStG erfolgt zwingend auf einen bestimmten Zeitpunkt; es ist nicht denkbar, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu einer Feststellung von zwei oder mehr Realisationszeitpunkten führen, von denen der Steuerpflichtige nach seinem Belieben einen wählen kann.

Normenkette:

EStG § 17;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung eines Verlustes nach § 17 EStG.

Der Kläger war ab 22.1.2008 zu 34,92 % an der 2003 gegründeten A GmbH (im Folgenden: GmbH) beteiligt. Das Stammkapital der GmbH betrug 25.200 €, der Anteil des Klägers 8.800 €. Gegenstand des Unternehmens der GmbH waren der Betrieb von gastronomischen Objekten und die Beratung von Gastronomiebetrieben.