FG München - Urteil vom 27.03.2008
6 K 1967/05
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ;

Zeitpunkt der Wertlosigkeit einer erworbenen Beteiligung

FG München, Urteil vom 27.03.2008 - Aktenzeichen 6 K 1967/05

DRsp Nr. 2008/13814

Zeitpunkt der Wertlosigkeit einer erworbenen Beteiligung

Ist nicht ersichtlich, dass eine Beteiligung zum Zeitpunkt des Erwerbs noch werthaltig ist, ist der Wert der Beteiligung bereits im Veranlagungszeitraum des Erwerbs zu korrigieren.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, wann eine Beteiligung wertlos wurde.

Nach Rücknahme der Klage in Sachen Körperschaftsteuer 1998 und 2000, Gewerbesteuermessbetrag 1998 und 2000 sowie Feststellung des Gewerbesteuerverlustes auf den 31.12.1998 sind noch die Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuermessbetrag für 1999 streitig.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung von Heizkostenabrechnungen.

Die GmbH hat mit Vereinbarung vom 11. August 1998 von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer für 119.500 DM Anteile an der, am 15. Januar 1996 gegründeten, XY AG (AG) erworben und in dieser Höhe in der Bilanz zum 31.12.1998 berücksichtigt. Mit dem Kauf der Anteile verminderte sich im Wirtschaftsjahr 1998 entsprechend eine Darlehensforderung der Klägerin gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer. Diese Beteiligung wurde zum 31.12.1999 in voller Höhe abgeschrieben.