BGH - Beschluss vom 29.07.2022
AnwZ (Brfg) 28/20
Normen:
VwZG § 3 Abs. 2; VwZG § 8; ZPO § 180 S. 3; BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 74 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
MDR 2022, 1430
NJW 2022, 3081
Vorinstanzen:
AnwGH Berlin, vom 26.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen II AGH 4/16

Zeitpunkt der Zustellung eines Dokuments bei fehlendem Datumsvermerk des Zustellers

BGH, Beschluss vom 29.07.2022 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 28/20

DRsp Nr. 2022/12500

Zeitpunkt der Zustellung eines Dokuments bei fehlendem Datumsvermerk des Zustellers

Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 Satz 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des II. Senats des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 26. Juli 2017 einschließlich des ihm vorangegangenen Verfahrens aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den Anwaltsgerichtshof Berlin zurückverwiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs vorbehalten.

Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 50.000 € festgesetzt.

Normenkette:

VwZG § 3 Abs. 2; VwZG § 8; ZPO § 180 S. 3; BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 74 Abs. 1 S. 2;

Gründe

A.