Die Beteiligten streiten über den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für eine Grundstückszuwendung.
Laut notarieller Urkunde des Notars B in Frankfurt a.M. vom 28. Dezember 1995 (Nr. 356/1995 der Urkundenrolle) erwarb der Kläger von seinem Vater E. H. Miteigentumshälften an mehreren im Grundbuch von H Blatt ... eingetragenen Grundstücken, an denen er bereits zuvor hälftig beteiligt war. Die Übertragung der Miteigentumsanteile erfolgte laut § 1 Ziffer 3 der Urkunde "unentgeltlich". In § 7 der Urkunde wurde dem Vater indes "auf dessen Lebensdauer je ein unentgeltliches Nießbrauchsrecht an den 1/2 Miteigentumsanteilen" eingeräumt. In § 5 der Urkunde wurde die Auflassung erklärt sowie die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch bewilligt und beantragt (Bl. 1 bis 23 der Schenkungsteuerakten).
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