Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 03.06.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über den Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) schloss am xx.xx.1995 einen Bausparvertrag "System A" bei der A Bausparkasse AG ab. Im Bausparantrag beantragte er die Ausgestaltung des Vertrags als "Renditesystem". Als Bausparsumme gab er einen Betrag in Höhe von 100.000 DM an.
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