FG München - Urteil vom 03.03.2011
5 K 3379/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1;

Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit

FG München, Urteil vom 03.03.2011 - Aktenzeichen 5 K 3379/08

DRsp Nr. 2011/14109

Zeitschriften als Werbungskosten bei Einkünften aus Nichtselbstständiger Arbeit

1. Der Kläger hat in der mündlichen Verhandlung zur Überzeugung des Gerichts schlüssig und glaubhaft vorgetragen, dass er zur Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen für Firmeninvestitionen im Rahmen seiner nichtselbstständigen Tätigkeit als Diplomingenieur im Bereich Marketing und Applikation von Halbleiterbauteilen jede einzelne Zeitschrift – „Effekten Spiegel”, „Depot-Optimierer”, „Finanztip”, „Wahrer Wohlstand” und „Oxford Club” – als Arbeitsmittel genutzt hat. 2. Die Vielzahl der Zeitschriften spricht eher für als gegen deren berufliche Nutzung.

1. Der Einkommensteueränderungsbescheid für 2005 vom 12. Dezember 2007 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 22. September 2008 wird geändert. Dem Beklagten wird aufgegeben, die geänderte Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung weiterer Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit des Klägers in Höhe von 1.187,23 EUR zu errechnen, ferner den Klägern das Ergebnis dieser Berechnung unverzüglich mitzuteilen und den Bescheid mit dem geänderten Inhalt nach Rechtskraft des Urteils neu bekanntzugeben.

2. Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.