BFH, Urteil vom 21.07.1999 - Aktenzeichen I R 111/98
DRsp Nr. 2000/573
Zerlegung; Akteineinsicht einer Gemeinde
1. Das Einsichtsrecht in die Zerlegungsunterlagen der Finanzbehörden gem. § 187AO besteht nicht vorbehaltlos und allgemein, sondern immer nur im Rahmen eines konkreten Zerlegungsverfahrens, das mit einem Zerlegungsbescheid endet.2. Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Akteneinsicht, wenn der Steuermessbescheid nicht auf einen positiven Betrag, sondern nur auf 0 DM lautet und damit kein positiver Anteil am Steuermessbetrag besteht.