BFH - Urteil vom 21.07.1999
I R 111/98
Normen:
AO § 187, § 188, § 189 ; FVG § 21 Abs. 1, 3 ; GewStG § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 346
NVwZ 2000, 838

Zerlegung; Akteineinsicht einer Gemeinde

BFH, Urteil vom 21.07.1999 - Aktenzeichen I R 111/98

DRsp Nr. 2000/573

Zerlegung; Akteineinsicht einer Gemeinde

1. Das Einsichtsrecht in die Zerlegungsunterlagen der Finanzbehörden gem. § 187 AO besteht nicht vorbehaltlos und allgemein, sondern immer nur im Rahmen eines konkreten Zerlegungsverfahrens, das mit einem Zerlegungsbescheid endet. 2. Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für die begehrte Akteneinsicht, wenn der Steuermessbescheid nicht auf einen positiven Betrag, sondern nur auf 0 DM lautet und damit kein positiver Anteil am Steuermessbetrag besteht.

Normenkette:

AO § 187, § 188, § 189 ; FVG § 21 Abs. 1, 3 ; GewStG § 14 Abs. 1, § 28 Abs. 1 ;

Gründe: