I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betrieb 1991 und 1992 (Streitjahre) eine Unternehmensberatung. Er schloss am 3. Januar 1991 mit einer GmbH, die einen Rennstall unterhielt, folgenden "Werbevertrag" ab:
"Alle in unserem Besitz befindlichen Rennpferde, die in unseren Farben laufen, werben u.a. für Sie unter dem Motto 'Mit uns sind Sie ganz weit vorne' wie folgt, jeweils nach Ihren Wünschen:
a) Ganzseitige Werbung in den jeweiligen Rennprogrammen
b) Trikotwerbung am rechten oberen Ärmel der Jockeybluse
Preisvereinbarung: DM 2000/Monat/Pferd zzgl. 14 % MwSt.
Vertragsdauer: Bis 31.12.1991
Kündigung: Je 6 Wochen zu Quartalsende für beide Seiten.
Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Zahlung: 30 Tage netto nach Rechnungserhalt."
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