1. Auf die Revision der Beklagten und unter Zurückweisung der Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. September 2017 - 20 Sa 1571/16 -, soweit es auf die Berufung des Klägers das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 27. Juli 2016 -
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
Von Rechts wegen!
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