Zigaretteneinfuhr; vorschriftswidriges Verbringen; Gestellungspflicht der Post; Kanarische Inseln; Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer - Post als Gesamtschuldnerin für Einfuhrabgaben bei unzutreffenden
FG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1999 - Aktenzeichen 4 K 2057/96 VTa, EU
DRsp Nr. 2001/1610
Zigaretteneinfuhr; vorschriftswidriges Verbringen; Gestellungspflicht der Post; Kanarische Inseln; Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer - Post als Gesamtschuldnerin für Einfuhrabgaben bei unzutreffenden
Werden Zigaretten von den Kanarischen Inseln durch Versendung in Postpaketen mit unzutreffenden Zollinhaltserklärungen (Kleidung) nach Deutschland (Steuergebiet EG) eingeführt, so schuldet die inländische Post als vorschriftswidrige Verbringerin die hierauf lastenden Einfuhrabgaben, wenn sie - ohne Kenntnis des Inhalts - ein Paket mit einem Gewicht von etwa 15 kg (= 10.0000 Zigaretten) in der Annahme, dass die Wertgrenze von 50,-- DM nicht überschritten sei, der Zollverwaltung nicht zur Überprüfung gestellt.2. Zu den Voraussetzungen der ermessensfehlerfreien Inanspruchnahme der Post als Gesamtschuldnerin für Einfuhrabgaben.