Der Kläger wendet sich gegen seine abgabenrechtliche Inanspruchnahme, die darauf beruht, dass er an der Organisation eines illegalen Zigarettentransportes Ende Januar/Anfang Februar 1998 maßgeblich beteiligt gewesen sei. In diesem Zusammenhang wurden am 16. Februar 1998 in...auf einem...Lkw...Stangen unverzollte und unversteuerte Zigaretten unter einer Tarnladung Schrott festgestellt.
Als der Kläger am 15. Mai 1998 von...aus kommend über den Flughafen einreiste, wurde er verhaftet. Zum Ablauf des anschließenden Strafverfahrens wird auf die Ausführungen im Beschluss des Senates in dem Verfahren 7 V 2786/01 vom 21. September 2001 Bezug genommen.
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