Der Kläger begehrt den Erlass von Tabaksteuer, die dadurch in seiner Person entstanden ist, dass er am vorschriftswidrigen Verbringen von Zigaretten in das Zollgebiet der EU beteiligt war.
Der Kläger führte am 18.12.2001 unter einer Tarnladung mit Autoersatzteilen mit dem von ihm geführten Lkw mit dem litauischen Kennzeichen ..., aus Litauen kommend, über Bulgarien, Griechenland, Italien, Frankreich und Belgien 310.180 unverzollte Zigaretten in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein. Die Zigaretten waren in besonders dazu hergerichteten doppelten Böden in der Ladefläche und im Dach des Fahrzeugs versteckt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|