I.
Bei der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) handelt es sich um eine GmbH, deren satzungsmäßiger Gegenstand der Erwerb und die Veräußerung von inländischen börsennotierten Aktien für eigene Rechnung, insbesondere von Bankwerten und von anderen Vermögensbeteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Vornahme aller zur Erreichung und Förderung dieser Zwecke dienlichen Geschäfte ist. Dabei sind Bankgeschäfte i. S. des §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|