I.
Im finanzgerichtlichen Verfahren war im Wesentlichen streitig, ob Zinsaufwendungen für einen Kredit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten sowie ob an die Schwiegermutter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) geleistete Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen jeweils einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind.
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