BFH - Beschluss vom 19.05.2009
VI B 113/08
Normen:
EStG § 33; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2009, 1631
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 01.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 2505/07

Zinsaufwendungen für einen Kredit bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten; Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von an die Schwiegermutter geleisteten zinslosen Zahlungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim als außergewöhnliche Belastungen

BFH, Beschluss vom 19.05.2009 - Aktenzeichen VI B 113/08

DRsp Nr. 2009/21050

Zinsaufwendungen für einen Kredit bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit als Werbungskosten; Einkommenssteuerrechtliche Berücksichtigung von an die Schwiegermutter geleisteten zinslosen Zahlungen für eine krankheitsbedingte Unterbringung in einem Seniorenheim als außergewöhnliche Belastungen

Normenkette:

EStG § 33; FGO § 76 Abs. 1; FGO § 115 Abs. 2;

Gründe:

I.

Im finanzgerichtlichen Verfahren war im Wesentlichen streitig, ob Zinsaufwendungen für einen Kredit bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten sowie ob an die Schwiegermutter des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) geleistete Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen jeweils einkommensteuerrechtlich zu berücksichtigen sind.