BFH - Beschluss vom 26.04.2005
I B 159/04
Normen:
DBA-USA (1954/1965) Art. 3 Abs. 2 Art. 15 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1560
Vorinstanzen:
FG Nürnberg, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen VII 241/99

Zinseinkünfte aus Betriebsstätte in den USA

BFH, Beschluss vom 26.04.2005 - Aktenzeichen I B 159/04

DRsp Nr. 2005/9309

Zinseinkünfte aus Betriebsstätte in den USA

Es ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da höchstrichterlich geklärt, ob von einem Steuerinländer vereinnahmte Zinsen nach dem DBA-USA 1954/1965 von der deutschen Ertragsbesteuerung freigestellt sind, wenn der Schuldner des verzinsten Darlehens das Darlehenskapital in einer US-amerikanischen Betriebsstätte einsetzt und der Zinsertrag beim Gläubiger nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG gewerbliche Einkünfte darstellt.

Normenkette:

DBA-USA (1954/1965) Art. 3 Abs. 2 Art. 15 ; EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ;

Gründe:

I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und einiger anderer Steuern vom 22. Juli 1954 i.d.F. des Protokolls vom 17. September 1964 (DBA-USA 1954/1965) von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Ferner ist streitig, ob die angefochtenen Steuerbescheide aus formellen Gründen fehlerhaft sind.