I. Die Beteiligten streiten darüber, ob Einkünfte der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) nach dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und einiger anderer Steuern vom 22. Juli 1954 i.d.F. des Protokolls vom 17. September 1964 (DBA-USA 1954/1965) von der deutschen Besteuerung freigestellt sind. Ferner ist streitig, ob die angefochtenen Steuerbescheide aus formellen Gründen fehlerhaft sind.
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