FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 13.05.1998 5 K 1136/96
Fundstellen:
EFG 1999, 245
Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben
FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.05.1998 - Aktenzeichen 5 K 1136/96
DRsp Nr. 2001/3191
Zinsen auf Abfindungspflicht gegenüber weichendem Erben
Zu den Dauerschuldzinsen i.S. des § 8 Abs. 1GewStG gehören auch Zinsen, die eine KG an den weichenden Erben ihres Kommanditisten auf dessen Abfindungsguthaben zahlt, da sie wirtschaftlich mit dem Erwerb eines Gesellschaftsanteils zusammenhängen.
Tatbestand:
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