FG Münster - Urteil vom 21.09.1999
6 K 7303/97 E
Normen:
EStG § 4 Abs. 3 S 1;
Fundstellen:
EFG 2000, 304

Zinsen aus Festgeldanlage als Betriebseinnahmen eines

FG Münster, Urteil vom 21.09.1999 - Aktenzeichen 6 K 7303/97 E

DRsp Nr. 2001/2313

Zinsen aus Festgeldanlage als Betriebseinnahmen eines

Zinsen aus einer Festgeldanlage stellen Einnahmen aus selbstständiger Arbeit dar, wenn die Festgeldanlage auf einem Unterkonto zum betrieblichen Konto erfolgt, die Festgeldanlage vom betrieblichen Konto aus getätigt wird und die Festgelder einschließlich der Zinsen dem betrieblichen Konto nach Ablauf der Festlegungsfrist wieder gutgeschrieben werden.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3 S 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zinserträge aus Festgeldguthaben als Betriebseinnahmen bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit des Klägers oder bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu erfassen sind.

Die Kläger sind verheiratet und wurden für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einem Ingenieurbüro für technische Fachplanung und aus Vermietung und Verpachtung, die Klägerin Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Ärztin und aus Vermietung und Verpachtung. Für 1993 erklärte der Kläger außerdem Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Mit Bescheid vom 13.4.1995 setzte der Beklagte die Einkommensteuer für 1993 auf 122.948,00 DM fest, mit Bescheid vom 21.8.1996 für 1994 auf 200.738,00 DM. Die Bescheide standen beide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.