FG Baden-Württemberg - Urteil vom 25.01.2006
5 K 21/06
Normen:
EStG § 10 Abs. 2 S. 2a § 20 Abs. 1 Nr. 6 ; AO (1977) § 179 Abs. 1 § 180 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2081907,
EFG 2006, 1751

Zinsen aus Kapitallebensversicherung; Vorfinanzierung des Wirtschaftsguts

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.01.2006 - Aktenzeichen 5 K 21/06

DRsp Nr. 2006/20592

Zinsen aus Kapitallebensversicherung; Vorfinanzierung des Wirtschaftsguts

Wird die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes zunächst über ein Kontokorrentkonto vorfinanziert und das mit der Lebensversicherung besicherte Darlehen zwei Monate später zur Rückführung der Kontokorrentverbindlichkeiten eingesetzt, fehlt es bezüglich der Anschaffung des Wirtschaftsgutes an einer begünstigten - unmittelbaren - Investition der Darlehensvaluta im Sinne des § 10 Abs. 2 S. 2 a EStG.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 2 S. 2a § 20 Abs. 1 Nr. 6 ; AO (1977) § 179 Abs. 1 § 180 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Mit Abtretungserklärung vom 18. September 1997 hat der Kläger (Kl) seine gegenwärtigen und künftigen Rechte aus drei Lebensversicherungen in Höhe von 150.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...), 100.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...) und 50.000 DM (Versicherungsnummer ... bei der ...) an die ... zur Sicherung eines Darlehens in Höhe von 300.000 DM abgetreten.

Nach der gemäß § 29 Abs.1 Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) beim Beklagten (Bekl) erstatteten Anzeige war der Darlehensvertrag zwischen der ... und dem Kl am 27. August 1997 abgeschlossen, das Darlehen am 18. September 1997 valutiert und für den Neubau einer Lagerhalle in ... verwendet worden. Nach den Feststellungen des Bekl wurde das Darlehen in folgenden Teilbeträgen ausgezahlt :

22. September 1997