FG Köln vom 21.04.1999
12 K 1925/97
Fundstellen:
EFG 1999, 895

Zinsen bei vorzeitigem Rückkauf einer Lebensversicherung

FG Köln, vom 21.04.1999 - Aktenzeichen 12 K 1925/97

DRsp Nr. 2001/2897

Zinsen bei vorzeitigem Rückkauf einer Lebensversicherung

Bei einem vorzeitigen Rückkauf eines Lebensversicherungsvertrags gehören zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen die außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen.

Für die Praxis:

Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts in § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG beschränken sich die Kapitaleinnahmen nicht auf den tatsächlichen "Bereicherungsbetrag" des Steuerpflichtigen. Die derzeit geplante Besteuerung aller Erträge aus Kapitallebensversicherungen soll nur Neuverträge betreffen, die nach Abschluß des Gesetzgebungsverfahrens (Datum derzeit noch offen) abgeschlossen werden.

Fundstellen
EFG 1999, 895