FG Düsseldorf - Urteil vom 28.08.2001
9 K 2372/98 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2;

Zinsen des einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter gewährten Darlehens als Betriebsausgaben

FG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 9 K 2372/98 F

DRsp Nr. 2009/25780

Zinsen des einer Kommanditgesellschaft durch einen Gesellschafter gewährten Darlehens als Betriebsausgaben

1. Ein Kommanditist , der der KG im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ein Darlehen gewährt, verwirklicht damit auch dann den Tatbestand der Einkunftserzielung, wenn an dem hierzu verwendeten Geldbetrag ein Nießbrauchsrecht eines Dritten besteht. 2. Die Weitergabe der Zinsen an den Nießbrauchsberechtigten führt bei dem Kommanditisten nicht zu Sonderbetriebsausgaben, wenn die Zahlung allein auf dem zur Weiterleitung verpflichteten Nießbrauch beruht und sich daher als Einkommensverwendung darstellt.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 4; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Halbsatz 2;

Tatbestand: