FG Berlin-Brandenburg - Beschluss vom 15.10.2008
12 V 12192/07
Normen:
GewStG (1999) § 8 Nr. 7 S. 2; FGO § 69 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;
Fundstellen:
EFG 2009, 212

Zinsen für Darlehensschulden, die das Betriebsunternehmen bei Begründung der Betriebsaufspaltung übernommen hat, als nach § 8 Nr. 7 GewStG hinzuzurechenende Leistungen

FG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2008 - Aktenzeichen 12 V 12192/07

DRsp Nr. 2009/1465

Zinsen für Darlehensschulden, die das Betriebsunternehmen bei Begründung der Betriebsaufspaltung übernommen hat, als nach § 8 Nr. 7 GewStG hinzuzurechenende Leistungen

Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass neben den Pachtzahlungen, die das Betriebsunternehmen für die Überlassung des Betriebs an das Besitzunternehmen leistet, auch Zinszahlungen aus Darlehensverpflichtungen der Hinzurechnung nach § 8 Nr. 7 Satz 2 GewStG unterliegen, in die das Betriebsunternehmen im Rahmen der Begründung der Betriebsaufspaltung eingetreten ist.

Der Antrag wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.

Normenkette:

GewStG (1999) § 8 Nr. 7 S. 2; FGO § 69 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 2 S. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von der Antragstellerin gezahlten Pachtzinsen für die Pacht eines Betriebes.