FG Köln - Urteil vom 18.04.2007
13 K 1441/06
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2007, 1254
EFG 2007, 1467

Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb teilweise eine vGA bewirkte, als weitere vGA

FG Köln, Urteil vom 18.04.2007 - Aktenzeichen 13 K 1441/06

DRsp Nr. 2007/11024

Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb teilweise eine vGA bewirkte, als weitere vGA

Das Halten eines Grundstücks, das gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung in Form der verhinderten Vermögensmehrung, die sich aus den anteiligen Kosten (Zinsen auf den angemessenen Grundstückskaufpreis und Grundsteuern) zuzüglich eines Gewinnaufschlags zusammensetzt. Dagegen stellt der Teil des Zinsaufwands, der auf die Finanzierung eines überhöhten Kaufpreisanteils entfällt, keine verdeckte Gewinnausschüttung dar.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Zahlung von Zinsen und Grundsteuern für ein Objekt, dessen Erwerb zum Teil zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führte, erneut eine vGA bewirkt.

Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr M. ist. Gegenstand ihres Unternehmens ist die Durchführung von Dienstleistungen im ..., die Erstellung und der Vertrieb von ... und ... sowie die Durchführung von Seminaren zu ... und die Übernahme ... ...leistungen.