Wird der bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Einnahme versteuerte Nutzungsvorteil aus einem zinslosen Arbeitgeberdarlehen zum Erzielen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingesetzt, ist die im Verbrauch liegende Aufwendung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG als Werbungskosten bei dieser Einkunftsart zu berücksichtigen.
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