FG Köln - Urteil vom 18.04.2013
10 K 1043/10
Normen:
AO § 160 Abs 1 Satz 1; EStG § 4 Abs 4;
Fundstellen:
BB 2013, 1430

Zinszahlung an ausländischen Gläubiger, Domizilgesellschaft, Benennung des Zahlungsempfängers

FG Köln, Urteil vom 18.04.2013 - Aktenzeichen 10 K 1043/10

DRsp Nr. 2013/16671

Zinszahlung an ausländischen Gläubiger, Domizilgesellschaft, Benennung des Zahlungsempfängers

Die Zinszahlung an eine ausländische Domizilgesellschaft ist als steuerliche Betriebsausgabe anzuerkennen, wenn die Umstände der Darlehensgewährung ausreichend geschildert und der hinter der Zahlungsempfängerin stehende Gesellschafter hinreichend benannt und Unterlagen vorgelegt werden, die die Gesellschafterstellung belegen.

Normenkette:

AO § 160 Abs 1 Satz 1; EStG § 4 Abs 4;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, inwieweit von der Klägerin gezahlte Schuldzinsen für ein Darlehen an eine ausländische Gesellschaft als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind.