BFH - Beschluß vom 18.05.2001
VIII B 25/01
Normen:
EStG § 8 Abs. 1 § 11 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 1119

Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung [Novation]

BFH, Beschluß vom 18.05.2001 - Aktenzeichen VIII B 25/01

DRsp Nr. 2001/10412

Zinszufluss bei Schneeballsystem; Schuldumschaffung [Novation]

1. Hat ein Kapitalanleger die Wahl, ihm gutgeschriebene "Zinsen" entweder auszahlen zu lassen, oder wieder anzulegen und entscheidet er sich für die Wiederanlage der entsprechenden Beträge, kann darin ein Zufluss der "Renditen" i.S.v. § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG liegen. 2. In der Wahl einer solchen Wiederanlage liegt zivilrechtlich eine Schuldumschaffung (Novation). Der Umstand, dass die Zinsen in den Büchern eines Schuldners gutgeschrieben werden, der ein betrügerisches "Schneeballsystem" betreibt, ändert daran nichts. 3. Unerheblich ist, dass der Kapitalanleger die Wahl nicht getroffen hätte, wenn ihm das betrügerische Verhalten seines Vertragspartners bekannt gewesen wäre. Insoweit handelt es sich um einen für die einkommensteuerrechtliche Wertung unbeachtlichen Motivirrtum. Entscheidend ist allein, dass der Anleger die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die "Renditen" besaß (Anschluss an BFH-Urt. v. 22.07.1997 - VIII R 12/96, BStBl II 1997, 761).

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 1 § 11 Abs. 1 S. 1 § 20 Abs. 1 Nr. 7 ;

Gründe: