In der Einkommensteuererklärung 2011 machte der Kläger u.a. Kosten für einen Zivilrechtsstreit iHv 12.137,50 € als außergewöhnliche Belastung geltend, und zwar Gerichtskosten () von 4.068 € und 2.550 €, Anwaltskosten von 1.519,50 € und Sachverständigenkosten von 4.000 €.
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