EuGH - Urteil vom 15.05.2014
Rs. C-480/12
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande) - 12.10.2012,

Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Externes Versandverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Gestellung der Waren bei der Bestimmungsstelle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 10 Abs. 3 - Zusammenhang zwischen der Entstehung der Zollschuld und der Entstehung der Mehrwertsteuerschuld - Begriff der steuerbaren Umsätze

EuGH, Urteil vom 15.05.2014 - Aktenzeichen Rs. C-480/12

DRsp Nr. 2014/8068

Zollkodex der Gemeinschaft - Anwendungsbereich der Art. 203 und 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Externes Versandverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Gestellung der Waren bei der Bestimmungsstelle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 10 Abs. 3 - Zusammenhang zwischen der Entstehung der Zollschuld und der Entstehung der Mehrwertsteuerschuld - Begriff der steuerbaren Umsätze