FG Hamburg - Beschluss vom 17.09.2014
4 V 169/14
Normen:
ZollV § 27;

Zollrecht: Abgabe von Schiffsbedarf an Passagiere

FG Hamburg, Beschluss vom 17.09.2014 - Aktenzeichen 4 V 169/14

DRsp Nr. 2015/1030

Zollrecht: Abgabe von Schiffsbedarf an Passagiere

Rechtmäßigkeit eines befristeten Ausschlusses von der Berechtigung zum Bezug von Zigaretten als Schiffsbedarf wegen Verstoßes gegen das Gebot des unmittelbaren Verbrauchs an Bord.

Normenkette:

ZollV § 27;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Antragstellerin begehrt die Aussetzung der Vollziehung eines befristeten Ausschlusses von der Berechtigung zum Bezug von Schiffsbedarf.