Die Klägerin beantragt die Erstattung von Einfuhrzoll.
Am 17.09.2004 beantragte die Klägerin die Überführung von geophysischen Messgeräten aus den USA, die vom Bundesamt A am 19.08.2004 bestellt worden waren, für die Unterwasserforschung in den zollrechtlich freien Verkehr. Die Einfuhr erfolgte durch die Spedition B über den Flughafen Hamburg. Mit Einfuhrabgabenbescheid vom 20.09.2004 wurde Zoll in Höhe 2.294,35 EUR festgesetzt.
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