Die Klägerin wendet sich gegen die Nacherhebung von Antidumpingzoll.
Die Klägerin überführte mit zwei Zollanmeldungen vom 24.01.2011 Silizium der Codenummer 2804 6900 900 in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr mit steuerbefreiender Lieferung. Verkäufer und Versender war das taiwanesische Unternehmen A Co. Ltd. Die Klägerin meldete die Ware als solche taiwanesischen Ursprungs an und fügte den taiwanesischen Ursprung bestätigende Ursprungszeugnisse der taiwanesischen Handelskammer bei (Sachakte I Bl. 9 und 16). In der Handelsrechnung und den Ursprungszeugnissen ist die Rede von "Silicon Metal 3303".
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|