FG Hamburg - Urteil vom 11.08.2006
4 K 96/05
Normen:
KN Kap. 39; KN Kap. 40;

Zollrecht: Tarifierung von Dichtungsringen aus synthetischem Kautschuk

FG Hamburg, Urteil vom 11.08.2006 - Aktenzeichen 4 K 96/05

DRsp Nr. 2006/29523

Zollrecht: Tarifierung von Dichtungsringen aus synthetischem Kautschuk

Dichtungsringe aus synthetischem Kautschuk, bei dem es sich um einen gesättigten synthetischen Stoff im Sinne der Anmerkung 4a zu Kapitel 40 handelt, gehören nicht zu Kapitel 40, sondern zu Kapitel 39. Die Definition des Begriffs "synthetischer Kautschuk" in Anmerkung 4a zu Kapitel 40, wonach Waren nur dann als synthetischer Kautschuk im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 40 gelten, wenn es sich um ungesättigte synthetische Stoffe handelt, ist abschließend und schließt Waren aus gesättigten synthetischen Stoffen aus.

Normenkette:

KN Kap. 39; KN Kap. 40;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Tarifierung von Dichtungsringen.

Die Klägerin beantragte die Abfertigung von verschiedenen Dichtungsringen aus Weichkautschuk der Codenummer 4016 9390 000 mit Ursprung Taiwan zum zollrechtlich freien Verkehr.