FG Hamburg - Urteil vom 29.09.2003
IV 48/01
Normen:
ZK Art. 203 Abs. 1 ; ZK Art. 203 Abs. 3 ; ZK Art. 204 Abs. 1 ; ZK Art. 213 ;

Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

FG Hamburg, Urteil vom 29.09.2003 - Aktenzeichen IV 48/01

DRsp Nr. 2004/1144

Zollschuldentstehung, Entziehung aus der zollamtlichen Überwachung

Der Tatbestand des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung ist erfüllt, wenn die Zollbehörden die unter zollamtliche Überwachung gestellte Ware nicht mehr "in den Händen halten". Der Verwirklichung des Tatbestandes des Art. 203 Abs. 1 ZK steht nicht entgegen, dass die Ware schon am nächsten Tag an den Amtsplatz zurückverbracht wurde.

Normenkette:

ZK Art. 203 Abs. 1 ; ZK Art. 203 Abs. 3 ; ZK Art. 204 Abs. 1 ; ZK Art. 213 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen einen Steuerbescheid des beklagten Hauptzollamtes, mit dem sie zur Entrichtung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer herangezogen wird.