I. Gegen den Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wurden mit Steuerbescheid des Hauptzollamts ... Einfuhrabgaben für 7 200 000 Stück vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbrachte Zigaretten festgesetzt. Nachdem der Kläger mit Urteil des Landgerichts ... wegen gewerbsmäßigen Schmuggels von 6 920 000 Stück Zigaretten auch strafrechtlich verurteilt worden war, setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) mit seiner Einspruchsentscheidung die Einfuhrabgaben entsprechend herab, wies aber im Übrigen den gegen den Steuerbescheid erhobenen Einspruch des Klägers zurück. Die hiergegen erhobene Klage, die nicht begründet wurde, wies das Finanzgericht (FG) unter Bezugnahme auf die Gründe der Einspruchsentscheidung ab.
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