FG Hamburg - Urteil vom 07.05.2015
4 K 172/14
Normen:
KN Pos. 811300 i. V. m. KN Pos. 8207; KN Abschn. XVI Anm. 2b;

Zolltarif: Einreihung von Cermets (Verbundwerkstoffe aus Metallcarbid und Metall

FG Hamburg, Urteil vom 07.05.2015 - Aktenzeichen 4 K 172/14

DRsp Nr. 2015/12096

Zolltarif: Einreihung von Cermets (Verbundwerkstoffe aus Metallcarbid und Metall

Einreihung von Plättchen aus Cermets, die als Verschleißschutz auf Mischarme von Maschinen zum Mischen von Mineralien aufgelötet werden; Abgrenzung von Maschinenteilen und auswechselbaren Werkzeugen

Normenkette:

KN Pos. 811300 i. V. m. KN Pos. 8207; KN Abschn. XVI Anm. 2b;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung von Einfuhrzoll.

Am 27.12.2013 meldete die Klägerin beim Zollamt Hamburg-1 drei Kartons "Plättchen, Stäbchen, Spitzen und ähnliche Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets (ausgenommen Wendeschneidplatten), hier: Carbide Schneidblätter" unter der Zolltarifposition 8209 0080 00 0 (insbesondere: Formstücke für Werkzeuge, nicht gefasst, aus Cermets) zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an.