Streitig ist, wie die (angloamerikanisch) als Lasergraphics Film Recorder (LFR) bezeichneten Geräte in den Jahren 1991-1993 zutreffend in die Kombinierte Nomenklatur (KN) einzureihen waren.
Die Klägerin ist eine Tochtergesellschaft der ... . Sie vertreibt insbesondere fototechnische und optische Erzeugnisse, wobei sie in dem hier maß-geblichen Zeitraum den größten Teil der Nichtgemeinschaftswaren direkt aus den ... und ... bezogen hat.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|