FG Hamburg - Urteil vom 15.01.2013
4 K 7/12
Normen:
KN Warennummer. 9503 0095 90;

Zolltarif: Tarifierung von Spielzeug

FG Hamburg, Urteil vom 15.01.2013 - Aktenzeichen 4 K 7/12

DRsp Nr. 2013/6988

Zolltarif: Tarifierung von Spielzeug

Spielzeug aus Kunststoff in Form von Weltraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rädern, die über mechanische Verbindungen den in dem Fahrzeug sitzenden, nicht herausnehmbaren Oberkörper einer Disney-Figur bewegen, stellt keine zusammengesetzte Ware dar. Es ist in die Warennummer 9503 0095 90 einzureihen.

Normenkette:

KN Warennummer. 9503 0095 90;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.

Am 11.10.2010 beantragte die Klägerin die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft für Spielzeug aus Kunststoff in Form von Weltraumfahrzeugen, ausgestattet mit Rädern, die über mechanische Verbindungen eine in dem Fahrzeug sitzende Disney-Figur bewegen. Dabei handelt es sich um sechs unterschiedliche Weltraumfahrzeuge, die gesammelt und miteinander mittels Haken zu einem Zug verbunden werden können. Einen Einreihungsvorschlag unterbreitete die Klägerin nicht.