Zolltarifauskunft: Einreihung eines als Adventskalenders gestalteten Pappkartons mit Elektronikbauteilen
FG Hamburg, Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 4 K 123/14
DRsp Nr. 2015/6718
Zolltarifauskunft: Einreihung eines als Adventskalenders gestalteten Pappkartons mit Elektronikbauteilen
Eine wie folgt beschriebene Ware ist als Spielzeug in einer Aufmachung in die Unterposition 9503 0070 00 einzureihen: Das in einem blauen, als Adventskalender mit 24 Türchen gestalteten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Set besteht aus 25 verschiedenen Elektronik-Bauteilen (z. B. LED, Widerstände, Drähte, Transistoren), die zumeist einzeln aus 24 kleinen Pappkartons über die Kalendertürchen zu entnehmen sind. Zusätzlich befindet sich in dem Pappkarton eine 20-seitige, thematisch aufgebaute Anleitung. Auf einem Experimentiersteckboard können 24 verschiedene, in der Anleitung dargestellte Versuche aufgebaut und so spielerisch die Funktionsweise der einzelnen Bauteile und Schaltungen sowie Wissenswertes über Leuchtdioden, Stromkreisgrundlagen, Transistoren usw. erlernt werden. Es handelt sich weder um einen Bausatz der Unterposition der 9503 0039 noch um einen Weihnachtsartikel der Position 9509.