FG Hamburg - Urteil vom 10.02.2015
4 K 123/14
Normen:
KN UPos 9503 0070 00; KN UPos 9503 0039; KN Pos 9509; ErlKN Pos 9503 Rn. 33.0; ErlKN Pos 9503 Rn. 34.0; ErlKN Pos 9503 Rz. 36.1; ErlKN Pos 9503 Rz. 36.7; ErlHS Pos 9503 Rz. 50.0;

Zolltarifauskunft: Einreihung eines als Adventskalenders gestalteten Pappkartons mit Elektronikbauteilen

FG Hamburg, Urteil vom 10.02.2015 - Aktenzeichen 4 K 123/14

DRsp Nr. 2015/6718

Zolltarifauskunft: Einreihung eines als Adventskalenders gestalteten Pappkartons mit Elektronikbauteilen

Eine wie folgt beschriebene Ware ist als Spielzeug in einer Aufmachung in die Unterposition 9503 0070 00 einzureihen: Das in einem blauen, als Adventskalender mit 24 Türchen gestalteten Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemachte Set besteht aus 25 verschiedenen Elektronik-Bauteilen (z. B. LED, Widerstände, Drähte, Transistoren), die zumeist einzeln aus 24 kleinen Pappkartons über die Kalendertürchen zu entnehmen sind. Zusätzlich befindet sich in dem Pappkarton eine 20-seitige, thematisch aufgebaute Anleitung. Auf einem Experimentiersteckboard können 24 verschiedene, in der Anleitung dargestellte Versuche aufgebaut und so spielerisch die Funktionsweise der einzelnen Bauteile und Schaltungen sowie Wissenswertes über Leuchtdioden, Stromkreisgrundlagen, Transistoren usw. erlernt werden. Es handelt sich weder um einen Bausatz der Unterposition der 9503 0039 noch um einen Weihnachtsartikel der Position 9509.

Normenkette:

KN UPos 9503 0070 00; KN UPos 9503 0039; KN Pos 9509; ErlKN Pos 9503 Rn. 33.0; ErlKN Pos 9503 Rn. 34.0; ErlKN Pos 9503 Rz. 36.1; ErlKN Pos 9503 Rz. 36.7; ErlHS Pos 9503 Rz. 50.0;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.