FG Hamburg - Urteil vom 26.06.2014
4 K 135/13
Normen:
KN 7606; KN 8534;

Zolltarifauskunft: Einreihung von Mehrschichtplatten zur Herstellung von Leiterkarten

FG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen 4 K 135/13

DRsp Nr. 2014/13354

Zolltarifauskunft: Einreihung von Mehrschichtplatten zur Herstellung von Leiterkarten

Folgende Ware ist nicht als unfertige gedruckte Schaltung in die Position 8534, sondern als Aluminiumblech in die Position 7606 einzureihen: Es handelt sich bei der Ware um eine 508 mm x 610 mm große Platte, die aus drei Schichten besteht. Eine Schicht besteht aus Aluminium (1,0 mm - 1,6 mm dick), eine weitere Schicht besteht aus Kupfer (0,035 mm - 0,070 mm dick). Zwischen diesen beiden Schichten findet sich eine Schicht Dielektrikum (75 m dick), die einerseits als Isolation dient und andererseits die Aluminium- und die Kupferschichten verklebt. Die Aluminium- und die Kupferschicht leiten Strom. Das Laminat wird zur Herstellung einer Leiterkarte verwendet.

Normenkette:

KN 7606; KN 8534;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.