Zolltarifauskunft: Einreihung von Mehrschichtplatten zur Herstellung von Leiterkarten
FG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014 - Aktenzeichen 4 K 135/13
DRsp Nr. 2014/13354
Zolltarifauskunft: Einreihung von Mehrschichtplatten zur Herstellung von Leiterkarten
Folgende Ware ist nicht als unfertige gedruckte Schaltung in die Position 8534, sondern als Aluminiumblech in die Position 7606 einzureihen: Es handelt sich bei der Ware um eine 508 mm x 610 mm große Platte, die aus drei Schichten besteht. Eine Schicht besteht aus Aluminium (1,0 mm - 1,6 mm dick), eine weitere Schicht besteht aus Kupfer (0,035 mm - 0,070 mm dick). Zwischen diesen beiden Schichten findet sich eine Schicht Dielektrikum (75 m dick), die einerseits als Isolation dient und andererseits die Aluminium- und die Kupferschichten verklebt. Die Aluminium- und die Kupferschicht leiten Strom. Das Laminat wird zur Herstellung einer Leiterkarte verwendet.
Normenkette:
KN 7606; KN 8534;
Tatbestand:
Die Klägerin begehrt die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
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